AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Alle Ticketkaufe sind final und können nicht angefochten oder widerrufen werden. Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Der gewerbliche Weiterverkauf von erworbenen Eintrittskarten ist grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der Festivalbesucher nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person des Festivalbesuchers begründet ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Der Zutritt zum Festivalgelände wird nur mit einem sogenannten Besucherbändchen gestattet.
Das Besucherbändchen erhält der Gast im Tausch gegen eine gültige Eintrittskarte beim Zugang auf das Festivalgelände.

2. Bei einer Absage der Veranstaltung vor Beginn, besteht lediglich ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn ohne Angabe von Gründen Abgesagt werden. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, sowie der Gefährdung von Festivalbesuchern durch Fehlverhalten anderer oder der drohenden Eskalation, durch zu große Menschenansammlungen, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor aus Sicherheitsgründen den Zugang zu Bereichen des Festivalgeländes, wie z.B. Bühnen wegen Überfüllung zu beschränken. Hieraus ergeben sich keine Schadensersatzansprüche, da eine genaue Planbarkeit der Besucherströme unmöglich ist.

3. Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Festivalveranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Gleichwohl wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Höroder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist daher ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.

4. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund von Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit, sowie bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters (außer Nr. 2) oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

5. Es ist untersagt, jegliche Form von Glasbehältern, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art sowie sonstige gefährliche Gegenstände auf das Festivalgelände mitzunehmen. Beim Einlass werden Sicherheitskontrollen durchgeführt. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Der Besucher erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden. Bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder diese Regelungen kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. In diesem Fall ist eine Rückvergütung und Schadensersatz ausgeschlossen, soweit dem Veranstalter nicht selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.

6. Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Mitschnitte jeglicher Art sind allgemein ohne eine explizite Genehmigung des Veranstalters oder des jeweiligen Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
Ton- und Videoaufnahmen auf dem Campingplatz sind generell erlaubt.

7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben wird. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während des Festivals werden auf den Leinwänden und durch Aushänge bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob Fahrlässig oder mit Vorsatz.

8. Das Veranstaltungsgelände und der Campingplatz des ARTLAKE Festivals darf nur mit einem Wohnmobil in Schrittgeschwindigkeit befahren werden. PKW müssen auf den vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden, dürfen jedoch mit Kauf eines Carpasses auch auf dem Gelände parken. Als Wohnmobile gelten Wohnmobile, Wohnwagen, Kleinbusse mit eingebauter Schlafmöglichkeit und PKW inklusive Wohnwagen. Pro Fahrzeug ist ein Vorzelt oder eine Pagode erlaubt. Es wir keine Stromversorung angeboten. Notstromaggregate sind nicht gestattet. Das Parken geschieht auf eigene Gefahr. Für Beschädigung oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

9. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen.

10. Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Festivalbesucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.

11. Auf dem gesamten Festivalgelände (inkl. Campinggelände und Parkplatz) wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von durch beauftragte Dritte ausgeübt.

12. Das so genannte Stage diving, crowd surfing, Pogen, das Klettern auf die Bühne, Traversen, Installationen, fliegende Bauten oder ähnliches ist grundsätzlich untersagt. Ein solches Fehlverhalten kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.

13. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht gestattet.

14. Für den Veranstalter ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen im Rahmen der Personalisierung des Tickets eine Selbstverständlichkeit. Der Veranstalter nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, zur Durchführung des Vertrages. Der Kunde kann einer Nutzung oder Übermittlung seiner Daten Zwecken der Markt- oder Meinungsforschung beim Veranstalter jederzeit widersprechen. Wenn der Kunde dieser Verwendung seiner Angaben insgesamt widersprechen möchte, genügt eine Nachricht an:

dreiFedern GmbH
Am Krögel 2
10179 Berlin

data@artlake-festival.de

15. Das mitbringen von Tieren, insbesondere Haustiere, auf das Festivalgelände ist verboten.

16. Mit dem Betreten des Festivalgeländes willigt der Festivalbesucher unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet, ein.

17. Der Käufer darf die Eintrittsberechtigung nicht als Preis bei einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben oder sonst zu Werbezwecken einsetzen. Die Eintrittsberechtigung ist nur unter den nachfolgenden Bedingungen auf Dritte übertragbar: Der Dritte darf die Eintrittsberechtigung nicht als Preis bei einem Gewinnspiel oder Preisausschreiben oder sonst zu Werbezwecken einsetzen und muss alle Rechte und Pflichten aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag – einschließlich des Weiterverkaufsverbots – übernehmen.

18. Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Berlin vereinbart; es gilt deutsches Recht.

19. Die Benutzung der Wasserrutsche erfolgt auf eigene Gefahr.

20. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.